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   BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89   

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https://dejure.org/1989,6157
BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89 (https://dejure.org/1989,6157)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1989 - IV S 2/89 (https://dejure.org/1989,6157)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1989 - IV S 2/89 (https://dejure.org/1989,6157)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Der Betriebsprüfungsbericht vom 27. September 1984, der der Klägerin am 14. November 1984 zur Stellungnahme übersandt wurde, ging trotz des inzwischen ergangenen Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) weiterhin davon aus, daß die Klägerin gewerbliche Einkünfte erzielt habe.
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Denn einem etwaigen Anspruch auf Aufhebung des formell fehlerhaften Verwaltungsaktes könnte das FA den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, wenn im Anschluß an die Aufhebung materiall-rechtlich wieder ebenso wie bisher entschieden werden müßte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 6. September 1988 4 C 26/88, Buchholz, BVerwG 310, § 113 VwGO Nr. 188 zum Anspruch auf Folgenbeseitigung).
  • BFH, 10.07.1986 - IV R 12/81

    1. Gegen die rückwirkende Wiedereinfährung der sog. Geprägetheorie durch § 15

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Wegen der Rückwirkung der Wiederherstellung der Geprägerechtsprechung durch Gesetz, die nach Auffassung des Senats verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 10. Juli 1986 IV R 12/81, BFHE 147, 63, BStBl II 1986, 811), müßte der streitige Gewinnfeststellungsbescheid, wenn er aufgehoben würde, mit seinem bisherigen Inhalt neu erlassen werden.
  • BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84

    Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in dieser Vorschrift - wie in dem gleichlautenden § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck kommt, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte, für die weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht, bestehen zu lassen, wenn sie sich materiell-rechtlich als zutreffend erweisen (Urteile vom 22. September 1983 IV R 109/83, BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342; vom 19. Februar 1987 IV R 143/84, BFHE 149, 121, BStBl II 1987, 412).
  • BFH, 22.09.1983 - IV R 109/83

    Aufhebung eines Steuerbescheids - Örtliche Unzuständigkeit des FA - Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß in dieser Vorschrift - wie in dem gleichlautenden § 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - der gesetzgeberische Wille zum Ausdruck kommt, Verfahrensmängeln im Verwaltungsverfahren ein geringeres Gewicht als sachlich-rechtlichen Mängeln beizulegen und rechtlich gebundene Verwaltungsakte, für die weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum besteht, bestehen zu lassen, wenn sie sich materiell-rechtlich als zutreffend erweisen (Urteile vom 22. September 1983 IV R 109/83, BFHE 140, 132, BStBl II 1984, 342; vom 19. Februar 1987 IV R 143/84, BFHE 149, 121, BStBl II 1987, 412).
  • BFH, 12.01.1989 - IV R 67/87

    Keine Billigkeitsmaßnahme, wenn eine Personengesellschaft sich gegen die

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Unzuträglichkeiten, die sich in einzelnen Fällen aus der Rückwirkung der gesetzlichen Wiederherstellung der Geprägerechtsprechung ergeben können, ist im Billigkeitswege zu begegnen (vgl. auch Urteil des Senats vom 12. Januar 1989 IV R 67/87, BFHE 155, 484, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 287).
  • BFH, 21.12.1977 - I R 247/74

    Vermeidung der Gewinnrealisierung - Realteilung - Betriebsvermögen -

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Jedenfalls kann über einen Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 nicht im gesonderten Gewinnfeststellungsbescheid und dem sich hieran anschließenden Rechtsbehelfsverfahren entschieden werden (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1977 I R 247/74, BFHE 124, 199, BStBl II 1978, 305).
  • BFH, 05.03.1970 - IV B 14/69

    Berücksichtigung eines Sachverhalts im Verfahren über die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV S 2/89
    Der Steuerpflichtige kann im Wege der Aussetzung der Vollziehung jedoch nicht mehr erhalten, als er mit dem in der Hauptsache eingelegten Rechtsmittel erreichen könnte (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. März 1970 IV B 14/69, BFHE 98, 458, BStBl II 1970, 461).
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